unsere Förderrichtlinien
Die Marianne Böhm Stiftung (nachfolgend Stiftung genannt) unterstützt in- und ausländische Projekte, die sich für folgende Zwecke einsetzen:
Unterstützung für Kinder:
die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind
die aufgrund von Katastrophen oder kriegerischen Auseinandersetzungen in eine Notlage geraten sind
die sich in besonders schwierigen und aussichtslosen Situationen (zum Beispiel in Kinderhospizen) befinden
Unterstützung für Tiere:
zur Förderung des Tierschutzes
zur Förderung des Artenschutzes für bedrohte Tierarten
zur Schaffung von Schutzgebieten für gefährdete Wildtiere
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Die Förderung erfolgt durch finanzielle Unterstützung.
Die Stiftung fördert ausschließlich Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Einzelpersonen können in der Regel nicht gefördert werden.
Eine finanzielle Förderung ist nur dann möglich, wenn ein Projektvorhaben diesen Förderrichtlinien entspricht.
Förderanträge können jederzeit gestellt werden.
Die Stiftung kann mit anderen Institutionen gemeinsam fördern.
Die Stiftung fördert nicht unbefristet.
Bei den geförderten Projekten erwartet die Stiftung, dass sie solide, verlässlich und korrekt durchgeführt und dokumentiert werden. Die Verwendung der Fördermittel ist nachzuweisen.
Nach Beendigung der Förderung des Projekts erstellt die/der Geförderte für die Stiftung einen Abschlussbericht und eine Abrechnung der Fördergelder. Die Stiftung stellt hierfür passende Vorlagen zur Verfügung.
Die Fördermittel dürfen nur für die gemeinsam vereinbarten Zwecke verwendet werden. Eine Weiterreichung der Fördermittel an Dritte ist nicht gestattet.
Machen Geförderte falsche Angaben oder halten die Auflagen der Stiftung nicht ein, kann die Stiftung eine bewilligte Förderung zurückziehen. Die Stiftung kann ausgezahlte Fördermittel zurückfordern, wenn sie nicht vertragsgemäß verwendet wurden bzw. werden.
Die Stiftung ist frei in der Auswahl ihrer Förderprojekte. Der Vorstand der Stiftung entscheidet über eine Förderung. Ablehnungen werden nicht begründet.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Stand: 09/2026
